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Gebühren

VORSCHULE und Kindergarten

Vorschulgebühr                      454,50 €          (x 10 Monate)                        4.545,00 € / jährlich

Materialkosten (jährlich)       115,00 €

Aufnahmegebühr (jährlich)    210,00 €

Der Betrag für die jährliche Aufnahmegebühr und die Materialkosten werden zusammen mit der 1. Schulgeldquote von Ihrem Konto abgebucht (September).

Für neu eintretende Schüler/-innen in die Vorschule (bei der Anmeldung):

Kaution: 1.000,00 € (wird nach Verlassen der Schule, nach Antragstellung und Prüfung zurückerstattet.)

Die Mensa ist für Vorschulkinder obligatorisch. Die Preise finden Sie auf unserer Homepage.

Spanisch-Förderunterricht für nicht-spanisch-sprechende Schüler/-innen (verpflichtend während der ersten zwei Schuljahre an der Schule):
ISF (Integration in die spanischen Fächer) 2 Wochenstunden: 24,00 € (x 10 Monate)

Gebühr für Zuspätabholer: ab dem 3. Mal pro Tag 10,00 €

KLASSEN 1-12

Klasse   1-4           332,00 €      (x 12 Monate)      3.984,00 € / jährlich

Klasse   5-8           386,50 €      (x 12 Monate)       4.638,00 € / jährlich

Klasse   9-11         422,50 €     (x 12 Monate)       5.070,00 € / jährlich

Klasse    12            567,00 €     (x 9 Monate)         5.103,00 € / jährlich

Die Gebühren für das IPad betragen:

Klasse 5-11 Versicherung / Servicegebühr                  5,00 €                   (x 12 Monate)     60,00 € / jährl.

Klasse 5-11 Schulbuch-Lizenzen                                   5,00 €                   (x 12 Monate)     60,00 € / jährl.

Klasse 12 Versicherung / Servicegebühr                     7,00 €                   (x 9 Monate)       63,00 € / jährl.

Klasse 12 Schulbuch-Lizenzen                                       7,00 €                   (x 9 Monate)       63,00 € / jährl.

Der Betrag für die monatlichen Gebühren für das IPad wird zusammen mit dem Schulgeld von Ihrem Konto abgebucht.

Jährliche Aufnahmegebühr Klasse 1-12:                       160,00 €

Jährliche Materialkosten Klasse1:                                    80,00 €

Jährliche Materialkosten Klasse 2-4:                                70,00 €

Der Betrag für die jährliche Aufnahmegebühr und die Materialkosten werden zusammen mit der 1. Schulgeldquote von Ihrem Konto abgebucht (September).

Für neu eintretende Schüler in Klassen 1 bis 12 (bei der Anmeldung):

Einschreibegebühr  1.000,00 €      Einmalzahlung

Diese Gebühr wird als Reservierung für den Schulplatz behandelt und wird nicht zurückerstattet.

Kaution                       1.000,00 €

Die Kaution wird nach Verlassen der Schule, auf Antragstellung und Prüfung zurückerstattet.

Um die monatliche Belastung zu senken ist unser Schulgeld auf 12 Monate umgelegt. Im Falle einer vorzeitigen Abmeldung wird die Rückerstattung der Kaution auf die genutzten Schulmonate umgerechnet. Die noch zu zahlende Differenz vom gesamten Schuljahr(12 Monate) wird von der Kaution abgezogen.

                                                 

Universitäts-Vorbereitung EBAU (freiwillig in Klasse 11 und 12). Einmalige von den Wahlfächern abhängige Zahlung im Monat Oktober:

1 Fachgebiet                            300,00€

2 Fachgebiete                          550,00€

3 Fachgebiete                          800,00€

Spanisch-Förderunterricht für nicht-spanisch-sprechende Schüler/-innen (verpflichtend während der ersten zwei Schuljahre an der Schule):

Klasse 1-2:                               24,00€       2 Wochenstunden (x 10 Monate)

Klasse 3-11:                             48,00€       4 Wochenstunden (x 10 Monate)

Bläserklasse (freiwillig):

Bläserklasse                              55,00€    (monatlich)

Gebühr für Zuspätabholer:

Ab dem 3. Mal pro Tag               10,00 €

Die Schulgeldquoten werden ausschließlich, jeweils am 10. jeden Monats per Bankeinzug abgebucht. Aus administrativen Gründen können wir nur von einem Konto abbuchen.

Änderungen können Sie in den Monaten August und Januar kostenlos durchführen. Diese werden ab dem folgenden Monat berücksichtigt. Für jede andere Änderung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € erhoben.

Bei Rückgabe der Lastschrift wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Beleg erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand

 

Gebühren_Zahlungsverzug 

Regelungen für Gastschüler 2022/23

 

Ermäßigung für Familien mit mehr als 2 Kindern:

Die Ermäßigung der Schulgebühren wird ab dem dritten Kind gegeben, wenn alle Geschwister an der Schule angemeldet sind und alle eine der Klassen 1 bis 12 besuchen. Diese Ermäßigung wird so lange gegeben, wie die Zahl der Geschwister, die zu ihr führen, an der Schule angemeldet sind.

Schulgebühren für das dritte Kind: 20% Ermäßigung der Klassenstufe entsprechenden Gebühren
Schulgebühren für das vierte Kind: 30% Ermäßigung der Klassenstufe entsprechenden Gebühren
Schulgebühren für das fünfte Kind: 50% Ermäßigung der Klassenstufe entsprechenden Gebühren

Einschreibegebühr des dritten und vierten Kindes jeweils: 500,00 €
Einschreibegebühr des fünften Kindes: 250,00 €

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STIPENDIUM

Die Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria ist eine kostenpflichtige Privatschule und keine öffentliche Schule. Unsere finanzielle Basis beruht im Wesentlichen auf den Beiträgen der Eltern und der Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland. Derzeit wird die Deutsche Schule weder von der spanischen noch von der kanarischen Regierung finanziell unterstützt.

Unsere Kernaufgabe ist, das Beste für unsere Schülerinnen/Schüler zu erreichen und auf dieser Grundlage bietet die DSLPA eine Regelung zu einer außerordentlichen temporären Schulgeldermäßigung, die die gemeinsame Verantwortung von Eltern/Erziehungsberechtigten und Schulträger gegenüber unseren Schülerinnen/Schülern widerspiegelt.

Antragsberechtigte

  • Die außerordentliche Schulgeldermäßigung kann allen Schülerinnen/Schülern der DSLPA gewährt werden.
  • DieSchülerinnen/Schülermüssen die DSLPA bereits drei komplette Schuljahre besucht haben.
  • Familien/ Erziehungsberechtigte, die für die Zahlung der Schulgeldgebühren zuständig sind und bei denen keine Zahlungen ausstehen.
  • Eine außerordentliche Schulgeldermäßigung wird nicht gewährt, wenn das Schulgeld teilweise bzw. komplett von Firmen, Institutionen usw. bezahlt wird.

 

Voraussetzungen zur Beantragung 

  • Die Schülerin/der Schüler zeigt Leistungsbereitschaft und integriert sich in unsere Sozialgemeinschaft, was von der Schulleitung attestiert wird.
  • Die Erziehungsberechtigten verfügen über ein Brutto-Jahreseinkommen von <25.000 € und haben kein signifikantes Eigentum.
  • Für eine Schülerin/ einen Schüler ist eine vorübergehende schwierige finanzielle Situation der Erziehungsberechtigten eingetreten durch:
    • Gesundheitlich bedingte finanzielle Engpässe. Schwere (und langwierige) Krankheit eines Elternteils/Erziehungsberechtigten (eine provisorische Arbeitsunfähigkeit wird nicht als „vorübergehend“ angesehen);
    • Die länger als ein Jahr anhaltende Arbeitslosigkeit eines Elternteils/ Erziehungsberechtigten;
    • Hausunfälle wie beispielsweise ein Brand im üblichen Wohnsitz;
    • Soziale Vulnerabilität (Zwangsräumung, geschlechtsspezifische Gewalt).

Dauer der Gewährung

  • Die gewährten Schulgeldermäßigungen gelten nur für das beantragte Schuljahr und sind als finanzielle Unterstützung für vorübergehende Engpässe gedacht. Neben der finanziellen Lage werden ebenfalls die schulischen Leistungen und das Betragen berücksichtigt.
  • Wenn eine erneute Schulgeldermäßigung bzw. ein erneutes Stipendium gewünscht ist, muss es erneut beantragt werden. Dies bedeutet, dass die im letzten Schuljahr gewährten Stipendien/Ermäßigungen zum Ende dieses Schuljahres auslaufen.
  • Damit eine weitreichende Verteilung der Beihilfen gewährleistet werden kann, wird die Schulgeldermäßigung auf maximal 2 Schuljahre (pro Familieneinheit) beschränkt.

Höhe der Stipendien und Schulgeldermäßigung

  • Die Ermäßigung (maximal 100%) betrifft ausschließlich die ordentliche Schulgeldgebühr. Gebühren für den Schulbus, Mensa, außerschulische Aktivitäten, Ausflüge, Nachhilfe und Schulmaterial sind nicht umfasst.
  • Die Höhe der Ermäßigung kann sich von Jahr zu Jahr ändern, da sie von wirtschaftlichen Aspekten der Schule abhängt. Die Erziehungsberechtigten, die für ihre Kinder einmal ein Stipendium erhalten haben, verlieren ihr Anrecht auf Rückerstattung der Kaution.Sollte die gewährte Ermäßigung allerdings geringer sein, als die zu seinerzeit geleistete Kaution, wird der Wert verrechnet.
  • Die Höhe der Stipendien und finanziellen Beihilfen kann sich ändern und hängt von der Anzahl der Anträge und dem jeweiligen Budget ab. Somit kann die Höhe auch bei gleichen Bedingungen trotzdem von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein.
  • Die außerordentliche Schulgeldermäßigung kann für mehr als nur eine Schülerin/einen Schüler der gleichen Familie gewährt werden. Hierfür müssen zwei oder mehr Anträge eingereicht werden.
  • Die Schulverwaltung behält sich das Recht vor, die genehmigten Schulgeldermäßigungen monatlich, dreimonatlich, halbjährig bzw. einmal pro Jahr anzuwenden.

Beantragungsverfahren

  1. Beantragung: die Eltern / die Erziehungsberechtigten
  2. Frist: Bis Ende Juni sind die Anträge für das nächste Schuljahr einzureichen. Einzureichende Dokumente:
    1. Antragsformular: Dem Antrag ist eine gut leserliche Fotokopie der Personalausweise bzw. der Reisepässe beider Elternteile/Erziehungsberechtigten beizufügen.
    2. Nachweis über die schwierige finanzielle Situation;
    3. Nachweis darüber, dass andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden;
    4. eine abgestempelte Steuererklärung des letzten Steuerjahres oder aber die entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung;
    5. Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate vor Einreichung des Antrages;
    6. Es ist ebenfalls anzugeben, ob der Schüler, für den der Antrag eingereicht wird, bereits von einer anderen staatlichen oder privaten Einrichtung finanzielle Unterstützung bezieht.
    7. Sollten die Eltern geschieden sein bzw. getrennt leben, ist eine Kopie der Trennungs-/Scheidungsfolgendevereinbarung einzureichen.
    8. Schüler, denen eine Schulgeldermäßigung gewährt wurde, müssen am Ende des Schuljahres nachweisen, dass der finanzielle Engpass im letzten Quartal des Schuljahres angehalten hat.

 

Entscheidung und Beantwortung der Anträge

  • Der Schulvorstand überprüft jeden einzelnen Antrag und trifft auch die endgültige Entscheidung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der eingegangenen Anträge.
  • Die Entscheidungen werden am Anfang des nächsten Schuljahres per E-Mail verschickt.

 

Regelungen für Stipendien 

Rundschreiben

Formular